Grillen auf dem Balkon

Gerade in den Nachrichten gehört: nach dem Oberlandesgericht Bonn ist das grillen auf dem Balkon nur 1 mal im Monat erlaubt, Oldenburg sagt sogar nur 4 mal im Jahr. Mal wieder typisch deutsche Regel-Wut. Es wird sich überall eingemischt… Und wenn ich jeden Tag grille, ist das meine Sache, solange ich die Nachbarn nicht belästige.


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Mai 03 2009 02:23 pm | Allgemein

One Response to “Grillen auf dem Balkon”

  1. dimido Says:

    Wenn der Vermieter das Grillen generell untersagt, sollte man sich daran halten. Neben einem Kündigungsgrund gibt es auch versicherungsrechtliche Gründe, warum ein Vermieter das Grillen untersagen kann, besonders auf Balkonen.

    Jetzt müsste man mal klären, wie es sich bei reinen Elektrogrills verhält, den damit gibt es bekanntlich kein freies Feuer.

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